Kirche in der Zivilgesellschaft

Kirche der Freiheit

 

Landesbischof Dr. Friedrich Weber

Ein Beitrag von Landesbischof Dr. Friedrich Weber in Kirchenreform strategisch!

   

  

 

1. Vorbemerkungen

Die Formulierung des Themas gibt einen bestimmten Hinweis. Es heißt nicht „Kirche und...“, sondern „Kirche in der Zivilgesellschaft“. Es ist erst wenige Jahre her, als es noch um die Frage des Verhältnisses von Kirche und Gesellschaft bzw. Staat ging, also um die Verhältnisbestimmung eines Gegenübers zweier Größen. Kirche in der Zivilgesellschaft markiert eine inzwischen eingetretene Veränderung. Die Zivilgesellschaft ist so weit multikulturell geworden, dass die Kirche, die es ja nur als unterschiedliche Kirchen gibt, gleichsam immer mehr zu einem Faktor unter vielen anderen wird. Die Akteure der Bürger- und Zivilgesellschaft treten neben Staat und Markt als dritte Kraft auf den Plan. Während die Kirche klassisch im Gegenüber oder im Miteinander zum Staat beschrieben wurde, hat sich in den letzten Jahren die Meinung durchgesetzt, dass die Kirche ein Akteur neben anderen im Bereich der Bürger- und Zivilgesellschaft sein könnte. Dahinter steht eine neue Herausforderung, die das Selbstverständnis der Kirche in der modernen Gesellschaft berührt, die ihr neue Möglichkeiten, Optionen und Aufgaben zuweist, aber zugleich damit die qualitative Frage nach dem substantiellen Beitrag der Kirche in der Zivilgesellschaft stellt: Welches ist der spezifische Beitrag des Akteurs „Kirche“ in der Zivilgesellschaft, den nicht auch Andere erbringen können?

 Die christliche Traditionsbindung verliert an unhinterfragter gesellschaftlicher Anerkennung. Die Kirchen müssen die Bedeutung ihres Auftrages nicht nur für den Einzelnen, sondern ebenso für das gesellschaftliche Zusammenleben deutlich machen und vor allem in einem gemeinschaftlichen Leben innerhalb der Zivilgesellschaft zur Darstellung bringen, was es heißen kann, in Gemeinschaft von Christen in der Zivilgesellschaft zu leben. Nun ist das Schwinden der Traditionsbindung nur die eine Seite des Wandlungsprozesses, denn mit ihrem Schwinden und dem Anwachsen multikultureller „Anbieter“ vergrößert sich nicht nur die Wahlmöglichkeit der persönlichen Lebensorientierung, sondern gleichzeitig wächst die Orientierungsnot mangels Kriterien des Wählens, was entweder in eine desolate persönliche Situation führt oder dazu verführt, die beliebige Wahlmöglichkeit mit dem Wesen von Freiheit zu verwechseln. Gerade in der schnell wachsenden multikulturellen Entwicklung fällt der Kirche – ihrem Selbstverständnis als Dienst am Evangelium entsprechend – die Aufgabe zu, die spezifische Freiheit eines Christenmenschen als befreiende Kraft der Freiheit selber deutlich zu machen. Freiheit wird wahr in der Orientierung des Lebens vor Gott, weil sie die Mitte hält zwischen Resignation und Utopie. Kirche in der Zivilgesellschaft muss Kirche der Freiheit sein.

 

2. Der Forumsgedanke

In Deutschland hat sich in den zurückliegenden Jahren die Vorstellung durchgesetzt, dass die Zivil- und Bürgergesellschaft ein Forum darstellen und eine staatsunabhängige Öffentlichkeit bilden. Ein Raum, in dem unterschiedliche Gruppen und Subjekte der Gesellschaft sich selbst organisieren und artikulieren können. Als Raum für den Austausch und die Formulierung von gemeinsamen Interessen, aber auch zum Austausch von Ideen und Vorstellungen dient das neue Konzept. Allerdings ist diese Vorstellung das Ideal einer Gesellschaft, dessen mögliche Verwirklichung erhebliche Probleme aufwirft. So setzt schon der Forums-„Gedanke“ ein gelebtes Demokratieverständnis voraus, das in unserer Geschichte noch jung ist und das immer wieder (neu) durch Radikalismen, Extremismen und den Vorwurf der Beliebigkeit in Frage gestellt wird – im Rahmen wachsender globaler Vernetzung mit zunehmender Aktualität. Zwar versteht sich die Kirche nicht von ihrer gesellschaftlichen Funktion her. Aber sie muss ihren Auftrag öffentlich wahrnehmen und kann das in der Zivilgesellschaft, wenn sie den „Gedanken“ des Forums durch Bildung von immer wieder aktuellen Foren verwirklicht bzw. sich an anderen Foren aktiv beteiligt und ihrem Auftrag entsprechend „Position“ bezieht. Position beziehen bedeutet, öffentlich laut werden zu lassen, dass alle Wirklichkeit in Gottes Wirklichkeit und Wirken einbezogen ist und bleibt – auf verborgene Weise. Darin liegen zumindest zwei zu beachtende Konsequenzen:

als verborgenes kann Gottes Wirken nicht unmittelbar festgemacht werden. Deshalb darf der Mensch sein eigenes Handeln nicht im Namen Gottes legitimieren wollen. Damit nimmt die christliche „Religion“ einen religionskritischen Standpunkt ein.

Als verborgenes Wirken Gottes konstituiert es den Menschen, frei zu sein und zu handeln als Antwort auf die von Gott gesetzten Lebensmöglichkeiten, also in Verantwortung vor Gott. In Verantwortung vor ihm bleibt die (gesellschaftliche) Lebensgestaltung wahrhaft realistisch. Zwar kann der Mensch in seinem Sein und Handeln aus seiner Verantwortlichkeit herausfallen, aber keine Realität kann aus Gottes Wirklichkeit und seinem freien Wirken herausfallen. Die Öffentlichkeit des Evangeliums kann der Gesellschaft eine Zuversicht vermitteln, die durch nichts zu überwinden ist, weil sie letztlich an Gott hängt.

 

3. Bürgergesellschaft – Zivilgesellschaft

In groben Zügen soll daran erinnert werden, dass „Bürgerlichkeit“ in unserer Geschichte unter dem Syndrom der Verweigerung der Bürgerlichkeit stand. Hatte die Weimarer Republik es nicht geschafft, eine gegen Extremismus und Radikalismus tragfähige bürgerliche Mitte zu etablieren, so machte der Nationalsozialismus jeder eigenständigen Beteiligungsform ein gewaltsames Ende. Und auch die Nachkriegsentwicklung lief (zugespitzt mit der 68er Revolution und ihren Folgen) auf antibürgerlichem Kurs. Bürgerlichkeit wurde seit dem Ende der Monarchie diskreditiert als Untergang des Abendlandes, als Weise uneigentlicher Existenz, als Entfremdung. Doch durch diese gesellschaftsspaltenden Tendenzen und Wirkungen wurde verdeckt, was geschichtlich in der gesellschaftlichen Entwicklung gerade anstand: die Bildung einer breiten und tragfähigen bürgerlichen Mitte. Deshalb kann man mit Odo Marquard „die Unterscheidung zwischen citoyen und bourgeois“ vernachlässigen, „denn beides gehört zusammen:...zur Bürgerwelt gehört neben der Emanzipation des `dritten Standes´ auch, dass der `vierte Stand´ in den `dritten Stand´ sich auflöst...“ Nachdem sich die Auflösung des „vierten Standes“ mit der „Einbürgerung des Proletariats“ vollzogen hat und sich die sozialistische Utopie der Schaffung einer neuen Welt durch gewaltsame gesellschaftliche Revolution selber als utopisch entlarvt hat, ergibt sich: „Darum ist nicht das Bürgerliche falsch, sondern seine Negation: Verderblich ist gerade nicht die Bürgerlichkeit, sondern die Verweigerung der Bürgerlichkeit.“[1] Damit wird unterstrichen, wie wichtig es ist, eine positive Kultur der Bürgerlichkeit wachsam im Auge zu behalten.

Der Auftrag der Kirche ist es, das Evangelium öffentlich zu machen und so dem Leben zum Guten zu dienen. Indem die Kirche sich mit ihrem Auftrag aktiv am gesellschaftlichen Forum beteiligt, bejaht und unterstützt sie die Zivilgesellschaft. Durch das „Salz“ des Evangeliums agiert sie in der Freiheit des Geistes, der durch das Hören auf Gottes Wort gespeist wird. So aus Freiheit dem Leben zur Freiheit zu dienen, entlastet die immer bestehende Forderung nach Freiheit von unerfüllbaren Extremen und trägt zur Zustimmung zur bürgerlichen Mitte bei, ohne dass diese zur Mittelmäßigkeit verkommt.

 

4. Mit Spannungen umgehen

Sowenig wie es „die“ Demokratie gibt, gibt es „die“ bürgerliche Gesellschaft. Vielmehr kommt es gerade darauf an, die erreichte „Bürgerlichkeit“ der Zivilgesellschaft zu stabilisieren und zu stärken, was nie ohne die Aktivitäten unterschiedlicher zivilgesellschaftlicher Akteure zu leisten ist. Zivilgesellschaft ist immer im Werden. Was im Werden ist, hat stets die gegebene Wirklichkeit zur Voraussetzung, der aber immer ein Spielraum von Möglichkeiten gleichsam „mitgegeben“ ist. Für die Nutzung der Spielräume wird es von den gesellschaftlichen Akteuren immer unterschiedliche Konzepte geben. Es gibt in Deutschland eine gewisse Spannung zwischen dem „Konzept“ der Zivilgesellschaft und dem „Konzept“ der Bürgergesellschaft. Im Konzept der Bürgergesellschaft klingt eine Tendenz zur Verabsolutierung von Privatinteressen gegenüber der Gesellschaft durch, wohingegen im Konzept der Zivilgesellschaft häufig mit dem öffentlichen Interesse argumentiert wird. Allerdings muss bei den unterschiedenen Begriffen festgehalten werden, dass es ja nicht um zwei verschiedene Gesellschaften geht, die sich – womöglich antagonistisch – gegenüber stehen, sondern um die eine Gesellschaft von Bürgern, innerhalb derer es immer um die Ausgewogenheit von privaten wie öffentlichen Interessen geht. Beide Interessen sind immer gegeben, deshalb ist das Spannungsverhältnis, in dem sie sind, kein „entweder – oder“, sondern ein stets auszutarierendes Miteinader. Aber gerade in diesem „Austarieren“ der Bestrebungen, des Wollens, liegt Konfliktpotential der Zivilgesellschaft. Es geht dabei zum wesentlichen Teil um Rechte und Pflichten. Die Gesellschaft lebt davon, dass Einzelne wie auch gesellschaftliche Gruppen nicht nur um ihre Rechte streiten, sondern ebenso die Pflichten wahrnehmen. Von dem ausgewogenen Spannungsverhältnis von Geben und Nehmen hängt nicht nur, aber erheblich, der innere Frieden in der Gesellschaft ab. Privatinteressen sind berechtigt, Pflichten sind Recht. Die Schwierigkeiten liegen darin, dass „Ausgewogenheit“ zwar eine allgemeine Regel ist, deren Anwendung in konkreten Situationen ist aber gerade strittig. Bis zum Zerreißen spitzen sich Spannungen zu, wo berechtigte Interessen in Widersprüche geraten. So berechtigt das Ziel des allgemeinen Wohlstandes ist, so droht der damit verbundene technische Fortschritt die natürlichen Lebensgrundlagen zu ruinieren. So berechtigt die Forderung nach Arbeit für alle ist, so hängt die mögliche Verwirklichung von Bedingungen des Marktes, der Wirtschaftlichkeit, der Globalisierung, also einer ganzen Reihe von Bedingungen ab, die alle wiederum eigene Ziele haben, die sich mit jener Forderung nicht genuin vertragen. Berechtigte Forderungen und Ausgewogenheit der Interessen bleiben ein ständiges Soll, hinter dem die Wirklichkeit als Mangel erlebt wird. Immer steht hier in Frage: Ist der Mangel behebbar oder ist er Resultat von Übererwartungen?

Was in strittigen Problemen im Einzelnen möglich ist oder nicht, ist nicht primäre Angelegenheit der Kirche. Ihre Sache aber ist das Wirklichkeitsverständnis und das entsprechende Verhältnis zur Wirklichkeit. Alle Wirklichkeits-Fülle ist immer begleitet von mannigfacher Mangelerfahrung. Nichts, was ist, könnte nicht auch als besser vorgestellt werden. Die Wirklichkeit steckt voller Möglichkeiten. Aber nicht alles Mögliche lässt sich verwirklichen. Hier kommt eine grundsätzliche Schranke in den Blick, ohne dass im Einzelnen immer schon klar wäre, wo die Grenzen des Möglichen sind. Christlicher Glaube bekennt: Die Wirklichkeit untersteht Gott, dem Schöpfer aller Wirklichkeit mitsamt ihrem Möglichkeitsspielraum. Aber der Schöpfer ist zugleich die absolute Schranke der Möglichkeiten. Alle Möglichkeiten liegen bei Gott, nicht in der Wirklichkeit als solcher. Wer diese Schranke nicht achtet, steht in der Gefahr, durch Übererwartungen Sollforderungen zu erheben, die nur negativierend auf das wirken, was ist. Dann geht es darum aufzudecken, wo die Hindernisse für die Verwirklichung des Möglichen sind, was schließlich als Machtinteresse bestimmter Gruppen entlarvt wird. Die Wirklichkeit gerät zum Gerichtstribunal. Der Auftrag der Kirche ist eine Gratwanderung. Sie muss deutlich machen, dass die Wirklichkeit einschließlich des Menschen erlösungsbedürftig ist, ohne zugleich sagen zu können, wo die Grenzen für das vom Menschen jeweils Machbare liegen. Die Kehrseite begrenzter Freiheit ist ihre Erlösungsbedürftigkeit. Das ist keinesfalls eine Demotivierung des Handelns und keine Entschuldigung für Unterlassungen, aber kann leicht so missverstanden werden. Alle Möglichkeiten der Wirklichkeit sollen ausgeschöpft werden, aber nicht alles Mögliche gibt die Wirklichkeit her. Die Vollkommenheit steht bei Gott und der Glaube erwartet die Vollendung - das Heil – von Gott. In der Zivilgesellschaft kann die Kirche nicht Besserwisser sein, aber sie ist der Welt - um der Wahrung der Wirklichkeit vor Überforderungen willen - die Verkündigung des Heils Gottes schuldig. Wo sie das unterlässt, macht sie sich schuldig.

 

5. Zivilgesellschaft und Staat

„Zivilgesellschaft meint ... die freie assoziative, öffentliche und politische Selbstorganisation und Selbstbestimmung der Mitglieder der Gesellschaft in Angelegenheiten, die alle betreffen. Zivilgesellschaft bezeichnet immer ein Element von Demokratie, nicht schon die Herrschaftsform der Demokratie als solche; Zivilgesellschaft meint immer einen Modus von Vergesellschaftung, ist nicht identisch mit dem Begriff von Gesellschaft im Ganzen“[2] Die Zivilgesellschaft definiert sich im Verhältnis zur übergeordneten Größe des Gemeinwesens. Ihre einzelnen selbständigen Organisationen, zu denen die Kirchen gehören, sind insofern staatsunabhängig, aber nicht ohne den demokratischen Staat. Die verschiedenen Akteure der Zivilgesellschaft stehen mit dem, wofür sie sich im Dienste der Humanität und der Lebenswelt jeweils einsetzen, im Verhältnis zu größeren Zusammenhängen. Insofern ist der Staat ein Hintergrund und Orientierungsrahmen für die Zivilgesellschaft, die ja nicht die politischen Institutionen ersetzen will. Sie soll kritisches Korrektiv, aber auch ziviler Treibstoff des Staates sein. Sie ist ein Element von Demokratie, weshalb sie nicht ohne Demokratie und die Demokratie nicht ohne die Zivilgesellschaft sein kann. Dem Staat obliegt dabei die übergeordnete Entscheidungsbefugnis. „Die zivilgesellschaftlichen Akteure sollen und müssen beratend Einfluss nehmen (deliberative Politik), nicht entscheiden (dezisive Politik.“[3] Die Entscheidung, was in Bezug auf zu lösende Probleme zu tun oder zu lassen ist, verlangt Sensibilität. Weder kann das basisdemokratische Postulat, das die Beteiligten an politischen Prozessen und die Partizipation an Entscheidungsvorgängen auf die breite Konsultation der Menschen setzt, schon als solches vor Fehlentscheidungen bewahren. Noch kann der Staat sich gleichsam zurückziehen und dem Einzelnen immer weitreichender die Problemlösung und Verantwortung für das eigene Leben überlassen, weil die Probleme des Einzelnen gesellschaftlich vernetzt und dem Einfluss des Einzelnen nur sehr bedingt zugänglich sind. Die zivilgesellschaftlichen Akteure nehmen hier als intermediäre Institutionen eine unverzichtbare Zwischenstellung ein, indem sie Orientierungswissen, breiten und wirksamen Einfluss und Problemlösungsmöglichkeiten bieten und so zwischen den unterschiedlichen Lebenswelten der Einzelnen und der gesellschaftlichen Gesamtorientierung vermitteln.

Als zivilgesellschaftlicher Akteur hat die Kirche in Befolgung des Gebotes der Nächstenliebe und dem Ruf in die Nachfolge ein breites Feld des Dienstes für die Menschen – ihre diakonische Dimension im weitesten Sinn. Hier kommt es auf sinnvolle Absprachen und Kooperationen mit anderen Akteuren an, soweit sie übereinstimmen. Darüber hinaus geht es aber auch um den Akteur Kirche in seinem Verhältnis zum Staat. Denn ist alle Wirklichkeit dem christlichen Bekenntnis entsprechend durch Gott wirklich und in jeder Gegenwart vor Gott, dann muss das „geistliche Gewicht des Weltlichen“ im Blick sein.[4] Das besagt – im Sinne von Luthers Theologie – die Negation einer Weltflucht aus mönchischer oder schwärmerischer Einstellung zur Lebenswirklichkeit. Das „Geistliche“ ist keinesfalls nur negativ, sondern ebenso konstitutiv positiv für das „Weltliche“. Luther sah die Institutionen, die für die Stabilität der Lebensverhältnisse einstanden, „die weltlichen Stände in einer Würde, die sie vorher `ideologisch´ jedenfalls nicht und deshalb auch faktisch nur eingeschränkt hatten.“[5] Alle Einrichtungen, die dem Wohl des Lebens in Welt dienen, von der „Häuslichkeit“, sozialer Gliederung, über Wirtschaft, Wissenschaft bis hin zum Staat, sind in diese Würde eingeschlossen. Von daher ergibt sich für den zivilgesellschaftlichen Akteur Kirche die Aufgabe, das kritische Bewusstsein in negativer, aber ebenso auch im positiver Einstellung gegenüber dem Staat zu fördern, was die Bejahung der rechtsstaatlichen Demokratie und ihre Förderung einschließt, weil diese Staatsform trotz ihrer mühseligen und komplizierten Prozeduren am ehesten dem Gemeinwohl dient. Weil die Wirklichkeit von Gott gewollt und trotz ihrer immer wieder auch heillosen Abkehr von Gott weiter besteht, muss das Ja zum Staat in kritischer Kompetenz in der Zivilgesellschaft gefördert werden. Die Schwierigkeit besteht aber gerade darin, dass „die“ Wirklichkeit als der dem Menschen gewährte Freiraum in so vielfältiger Weise durch Interessenstreitigkeiten, Gewalt, Katastrophen, Machtmissbrauch, Korruption, Egoismen ... gebrochen ist. Das Recht muss im Rechtsstaat immer erst wieder hergestellt werden. Deshalb gibt es zwei verschiedene Orientierungsmuster. Einerseits: Der Staat ist keine Schöpfungsordnung, sondern eine Notordnung, die dem ständigen Rechtsbruch, dem Chaos, also der Sünde entgegenwirkt. Andererseits: Die Naturrechtstradition geht davon aus, dass der Mensch ursprünglich „einen Konsens bis hin zum kosmopolitischen Konsens, einen Konsens aller Völker kraft seiner Vernunft erstrebt und in aller Regel einhält; Regelverletzungen sind die Ausnahme.“[6] Beide Orientierungen müssen kritisch gesehen werden. Legt man das Gewicht einseitig auf die korrumpierte Wirklichkeit des Menschen in der Welt, auf die Sündhaftigkeit, wird der Staat zum bloßen Zwangsstaat, in dem stets Misstrauen herrscht und die Gewalt des Pöbels gebannt werden muss. Staatliche Macht wird zur Gewalt gegen Gewalt. Wird im Gegenzug das Gewicht auf die vernünftige, auf Konsens gerichtete Natur des Menschen gelegt, dann wird die Dimension der Verkehrung von Macht in Gewalt und von Freiheit in Zwänge unterschätzt. Es kommt also darauf an, die Mitte zu finden: Rechte, verantwortliche Herrschaft und Machtausübung sind legitim, weil sie eine Bedingung für gelingendes Leben sind. Bloße Gewalt ist verkehrte Macht. Gewaltanwendung darf nur Notfall, nicht Normalfall sein. Diese Einstellung zur Wirklichkeit wird aber wesentlich dadurch gefördert – und hier liegt wiederum das Spezifikum kirchlichen Auftrages -, dass Gottes Tat-Wort der Heilszusage und Gottes Heils- und Erhaltungswille auch noch zur verkehrten und korrumpierten Welt in der zivilgesellschaftlichen Öffentlichkeit laut wird. Im Vertrauen auf Gottes Wort entsteht ein Mut, dem Leben zu dienen in rechter Herrschaftsausübung zur Gestaltung eines möglichst guten Lebens. Weil das Wort Gottes Glauben hervorruft, ist der Glaube Mut zum Sein, der unüberwindlich ist, weil er nicht in der Natur des Menschen, sondern in Gott gründet. Der Glaube wirkt, was dem Leben zu Gebote steht (die „Gebote“), er beflügelt gleichsam alles Wirken in und für die Lebenswirklichkeit. Der von Gott gewirkte Glaube ist der Dienst Gottes am Menschen, auf den der Gottesdienst der Kirche antwortet. Als öffentliche Veranstaltung ist der wöchentliche Gottesdienst der dem Leben der Wirklichkeit wahrhaft dienende Beitrag des zivilgesellschaftlichen Akteurs der Institution Kirche.

 

6. Die Vorordnung der Liebe

Neben Staat und Markt sind die Akteure der Zivilgesellschaft die „dritte Kraft“ im Dienst der Sorge für das Gemeinwohl. Im Zusammenspiel dieser drei „Institutionen liegt die Gewähr für einen möglichst hohen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen. Es geht dabei um das ständige Austarieren von Rechten und Pflichten – ein unabschließbarer Prozess, der mit dem Werde-Charakter der Lebenswirklichkeit mitgesetzt ist und solange währt wie das Leben selbst. Das Austarieren von Rechten und Pflichten geschieht aber – wie alltäglich wahrnehmbar – als Auseinadersetzung, als Kampf, weil immer erst strittig ausgehandelt werden muss, was wem zustehen kann und was nicht. Die zivilgesellschaftlichen Akteure nehmen hier die unabdingbare vermittelnde Aktivität ein. Deshalb ist das Forum der Zivilgesellschaft der Aktionsraum einer Streitkultur, die eigens der Ausbildung und Pflege bedarf. Das Forum ist durchaus – wie die Institute von Markt und Politik – als notwendige gesellschaftliche „Institution“ zu verstehen. Es sind die „ordinationes“, die „Stände“, die mit der Schöpfung mitgesetzt sind und deshalb stets auf ihre Dienlichkeit für das Leben kritisch zu gestalten sind. Als „ordinationes Die“ sind sie die gleichsam von Gott der gebrochenen Lebenswirklichkeit gesetzten Strukturbedingungen, damit Leben lebendig bleiben kann. Deshalb kommt es darauf an, „dass man dies alles als wahrhaftige Gottesordnung erhalte und in diesen Ständen christliche Liebe (caritatem) und rechte, gute Werke, jeder in seinem Beruf, erweise.“[7] Die notwendige Streitkultur als Kampf um Rechte wird christlich – und das ist unverzichtbarer Beitrag der Kirche als zivilgesellschaftlicher Akteur – von der Liebe getragen, die aus dem Glauben an Gottes Liebe in Christus ihre Kraft gewinnt. Sie ist bereit, mehr zu geben als zu nehmen und eröffnet Wege, wo der Kampf um Rechte Wege blockiert.

 

Nun ist Liebe ein schwammiger und missbrauchter Begriff. Im Lateinischen kann man unterscheiden zwischen „amor“, „caritas“ und „dielectio“. Von Amor als Liebe gilt schon seit den mythologischen Anfängen:

 

„Sie sieht mit dem Gemüt, nicht mit den Augen,

und ihr Gemüt kann nie zum Urteil taugen.

Drum nennt man ja den Gott der Liebe blind.“[8]

 

Weil Amor blind ist, muss wahre Liebe urteilsfähig sein, ein Auslesen (dilectio) auf das hin, was zu lieben ist und was nicht im Geiste aus Gottes Wort: den Menschen daraufhin zu lieben, dass er vor Gott ins rechte Verhältnis kommt, in den Nöten der gebrochenen Lebenswelt aus Glaube in der Liebe zu leben vermag (caritas). Da wird auch Amor „sehend“. Kirche kann als zivilgesellschaftlicher Akteur im Geiste des Evangeliums sein, was sie sein will: Kirche der Freiheit.

  



[1] Odo Marquard, Zvilcourage, in: Ders.: Skepsis und Zustimmung, Philosophische Studien, Stuttgart 1994, 125f

[2] Evangelisches Soziallexikon, Neuausgabe, hg. von M. Honecker u.a., Stuttgart 2001, Sp. 1846

[3] Historische Wörterbuch der Philosophie, Bd. 12, Sp. 1361

[4] O. Bayer, Martin Luthers Theologie, Tübingen 2003, 128

[5] A.a.O., 129

[6] A.a.O., 135

[7] Confessio Augustana, Art. XVI

[8] W. Shakespeare, Ein Sommernachtstraum, Erste Szene, Erster Aufzug, Übersetzung von A.W. von Schlegel

  

 

Über den Autor:
Friedrich Weber, Dr. theol., Jahrgang 1949. Studium der evangelischen Theologie, Geschichte und Pädagogik in Wuppertal, Göttingen und Oldenburg; Promotion in Kirchengeschichte in Frankfurt am Main. 1972-84 Vikar und Pastor in Greetsiel; 1984-91 Pfarrer und Dekan in Oppenheim/Rhein, 1991-2002 Propst in Wiesbaden; seit 2002 Landesbischof der Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig. Seit 2004 Lehrbeauftragter der TU-Braunschweig.