Netzwerk Kirchenreform - Thursday, 11. March 2010
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Im Kontext der kommunalen Verwaltungsreform

Kirche und Verwaltungsreform - Ein Beitrag von Prof. Plamper

 

Harald Plamper

Die heutigen und noch lange nicht abgeschlossenen Reformbemühungen der Kirchen bewegen sich weitgehend im Rahmen der 1991 angestoßenen und seither stattfindenden Verwaltungsreform auf kommunaler Ebene, bekannt unter dem Label „Neues Steuerungsmodell“, verbreitet von der KGSt, einer Kooperative von 1600 Kommunen in Deutschland und Österreich, die zu allen Aspekten des Verwaltungsmanagements Dienstleistungen für ihre Mitgliedskommunen anbietet.

   

Sie hat auch wesentlich das Neue Kommunale Finanzmanagement vorangetrieben, das derzeit von den deutschen Bundesländern eingeführt wird. Auslöser dieser Reformbewegung war die seit den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts zunehmende Finanzkrise der Kommunen, die erst jetzt zum Stillstand zu kommen scheint. Zwar streitet man sich über die Tiefe der Reform und deren Wirkung, doch ist für einen, der „Augen hat zu sehen“ unbestreitbar, dass sich die Kommunen ohne Reformanstrengungen in einem wesentlich desaströserem Zustand befinden würden als mit Reformanstrengungen. Die Reformen auf Länder- und auf Bundesebene haben später eingesetzt und sind wesentlich bescheidener, ihre Wirkungen sind allerdings auch begrenzt.

   

In wenigen Strichen seien das Neue Steuerungsmodell und das Neue Kommunale Finanzmanagement gezeichnet:

Kirchliche Verwaltungsreform
   
Auch die kirchlichen Gemeinschaften sehen sich seit etwa zwanzig Jahren mit schwerwiegenden Finanzproblemen konfrontiert und sind seither auf der Suche nach Lösungen, die möglichst viel an Leistungen erhalten und an Geleistetem bewahren. In den Landeskirchen und in den Diözesen haben sich zeitweise Beratungsunternehmen die Klinke in die Hand gegeben. Mittlerweile hat sich durchgesetzt, dass Kirchen auch (aber nicht nur!) Unternehmungen der Betriebswirtschaftslehre sind und gemanagt werden müssen. Auch dient vielen das Neue Steuerungsmodell der KGSt als Vorbild. Beim Rechnungswesen zeichnet sich ebenfalls die Bereitschaft zum Wechsel weg von der Kameralistik hin zur Doppik (oder zur erweiterten Kameralistik) ab, doch wird das noch eine ganze Zeit dauern. Als Vorbild scheinen die kommunalen Eigenbetriebe zu dienen, in denen seit langem die Doppik üblich ist. (Wie gesagt, es kommt auf den Rechnungsstoff, den Ressourcenverbrauch, und nicht auf den Rechnungsstil, Kameralistik oder Doppik, an. Doch dazu später!)
   
Für die öffentlichen Hände und sicher auch für die Kirchen hat die Haushaltswahrheit im Vordergrund zu stehen. Dem haben die Kirchen – bezogen auf die kirchlichen Bauten - bereits seit langem über Rückstellungsverpflichtungen im Wesentlichen auf Seiten der Kirchengemeinden Rechnung zu tragen versucht und zentral in Landeskirchen und Diözesen auch Pensionsrückstellungen, wenn auch selten in ausreichender Höhe, gebildet. Das ist an sich eine bessere Ausgangsposition als die der Kommunen. Allerdings haben die Kirchen wesentlich weniger Möglichkeiten, an Geld zu kommen. Die Kirchensteuer ist nur theoretisch zu beeinflussen. Auf kommunaler Seite gibt es dagegen Gestaltungsmöglichkeiten beim Hebesatz der Gewerbe- und der Grundsteuer und bei der Bemessung der Gebühren.
   
Was die Frage Kameralistik oder Doppik angeht, so ist eine Besonderheit der Kirchen hervor zuheben: der Einfluss der Laien in den Gemeinden. Finanzkirchmeister und andere Presbyter bzw. Kirchenvorstände müssen das Rechnungswesen verstehen und was die Finanzkirchmeister angeht mit ihm umgehen können. Da kommt es zu Schwierigkeiten, die nicht einfach zu beheben sind. Gibt es Amtsträger, die sich im privaten Rechnungswesen auskennen, so werden sie am besten mit der Doppik zurande kommen. Kennen sie sich im bisherigen öffentlichen Rechnungswesen aus, so werden sie die bisherige Kameralistik oder ihre Weiterentwicklung favorisieren. Dieses schwer zu beseitigende Dilemma verlangt zumindest eines: die Zugangsschwelle zum Rechnungswesen möglichst niedrig zu halten, damit alle Amtsträger in den Kirchengemeinden die Zahlen nicht nur lesen sondern auch verstehen können. Die Landeskirchen und Diözesen tun also gut daran, nicht nur das eigene Finanzdezernat und wenn es gut geht die eigene zentrale Kirchenverwaltung, sondern die Kirchengemeinden im Auge zu behalten.

  

Kirchliche Grundstücke und Gebäude

 

Die in unserem Zusammenhang bedeutsamen Rückstellungen für den Bauunterhalt und für eventuelle Ersatzinvestitionen können zwischen dem Werterhalt und dem Nutzungserhalt oszillieren. Dies ist eine Frage, die von den Verantwortlichen – wo auch immer angesiedelt – zu entscheiden ist. Dafür kommen als Kriterien in Frage:

 

Bei Mittelknappheit ist auch an ein „Schrumpfen“ der zu unterhaltenden Bausubstanz, also an das Aufgeben von Bauten zu denken. Man rückt zusammen in attraktiven und wertvollen (doch beileibe nicht luxuriösen) Einrichtungen, statt für sich in herunter gekommenen Einrichtungen zu wirken, die noch so eben eine Nutzung erlauben. Zunehmend sind nämlich in staatlichen und kirchlichen Einrichtungen (eher abstoßend) Muff und Staub auszumachen, weil man gerade so viel tut, dass man das Bauwerk noch nutzen kann.

 

  

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht im Newsletter II/2008.

  

Der Autor: Professor Harald Plamper, Jahrgang 1945, hat eine lange Karriere im Wissenschafts- und im Kommunalbereich hinter sich und hat sich als Verwaltungsreformer bei der Stadt Nürnberg und als Vorstand der KGSt hervorgetan. Er ist heute als Hochschullehrer, Forscher und Berater (auch im kirchlichen Bereich) im In- und im Ausland tätig.

  

Kopfbild: Rainer Sturm / www.pixelio.de