Tipps für das Ressourcenmanagement

Der Energieausweis

  

von Friedhelm Schneider (K.IM.)

  

Teil 1: für Wohnbauten (Bestandsgebäude)

 

Energieausweis
  1. Für Wohngebäude werden die Energie- ausweise ab 2008 zur Pflicht. Diese sind ab 01.07.08 schrittweise einzuführen, wobei der Eigentümer bis zum 30. September die Wahlfreiheit zwischen einem bedarfs- orientierten oder verbrauchsorientierten Ausweis hat. Die Gültigkeitsdauer des Ausweises beträgt, einmal ausgestellt, 10 Jahre.

     

  2. Der Unterschied zwischen beiden besteht zum einen in völlig unterschiedlichen Preisen (ab ca. 20 € für einen Verbrauchsausweis und bis zu 400 € oder gar 600 € für einen Bedarfsausweis). 

     

  3. Dahinter stehen entsprechend unterschiedliche Leistungen: Während der bedarfsorientierte Ausweis einen theoretisch ermittelten Wert unter Beachtung der Besonderheiten der jeweiligen Gebäude abbildet, ist der Verbrauchsausweis ein praktisch gemessener Wert, der stark von den Nutzungsgewohnheiten des Nutzers abhängt. In so fern gibt der Verbrauchsausweis nur eine sehr vage Orientierung über die baulich bedingten Energiekosten einer Wohnung. Denn, weiß man, wie sich das eigene Verhalten vom Vorgänger unterscheidet? 

     

  4. Welcher Ausweis ist der richtige für die Kirchengemeinde? Diese Frage hängt von der Zielsetzung und Motivation des Auftraggebers ab. Der Ausweis wird benötigt bei Neuvermietungen und/oder bei Verkauf. So kann der neue Mieter/ Käufer sich ein gewisses Bild von der energetischen Qualität des Gebäudes machen. Allein aus Sicht des Vermieters – und also ohne Berücksichtigung des ökologischen Aspektes - werden 2 Fragen dominieren: a. Wie kann es gelingen, dass die berechneten Energiewerte nicht (gar zu) schlecht ausfallen? b. Wie ist das Kosten- Nutzen-Verhältnis? 

     

  5. (Wie) Kann es gelingen, dass die berechneten Werte nicht (gar zu) schlecht ausfallen? Unsere Untersuchungen zeigen in den meisten Fällen, dass Werte, die verbrauchsorientiert ermittelt sind, günstiger ausfallen als die bedarfsorientiert ermittelten. Das ist dann anders, wenn der aktuelle Mieter/Bewohner auf den Energieverbrauch überhaupt nicht achtet. Aus Vermietersicht günstiger wäre dann also – in der Regel – für die Gemeinde der Verbrauchsausweis.

     

  6. Wie ist das Kosten- Nutzen-Verhältnis? Diese Frage ist in diesem Falle recht einfach zu beantworten: da – wie oben dargestellt – Verbrauchsausweise äußerst wohlfeil zu haben sind. So spricht der Preis für diese Version. Da zusätzlich der Nutzen aus Vermietersicht beim Verbrauchsausweis – in der Regel - höher ist als beim Bedarfsausweis, gilt hier das gleiche. Dabei ist aber zu beachten, dass Ausnahmen (vgl. 5.) die Regel bestätigen.

     

  7. Die Bewertung könnte anders ausfallen, wenn der Preis für den Bedarfsausweis günstiger ausfiele, weil bspw. infolge einer ohnehin stattfindenden Datenaufnahme von Gebäuden der Mehraufwand für die Aufnahme der Energieausweisdaten deutlich weniger Arbeitszeit benötigt und wenn die Bearbeitung der Daten im selben Programm erfolgen kann. Dann sinken nämlich zusätzlich die Datenpflegekosten.

     

  8. Last but not least: bei der Frage des Energieausweises gibt es nicht nur die Vermietersicht. Auch die ökologische Frage soll nicht vergessen werden. Sie kommt in einer Fortsetzung dieser Reihe zur Sprache.

     

© 2008 K.IM.

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